Herzlich Willkommen auf der Website von ART UP.

Künstler:innen und Kulturschaffende der kommunalen Freien Szene Mannheims finden hier Informationen zu Weiterbildungsangeboten, Beratungs- und Fördertätigkeit des Kulturamtes der Stadt Mannheim. Darüber hinaus werden nützliche Informationen zu aktuellen Ausschreibungen weiterer potentieller Mittelgeber bereit gestellt.

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KUNST, KULTUR UND NACHHALTIGKEIT

Die Veranstaltungsreihe Kunst, Kultur & Nachhaltigkeit wird in 2025 fortgesetzt. Zu Gast in der Reihe waren bislang:

2021 - Adrienne Goehler mit einem Impulsvortrag zum Thema "Ästhetik und Nachhaltigkeit"
2022 - Nicola Bramkamp mit einem Impulsvortrag zum Thema "Mit Kunst die Welt retten"
2023 - Carlsson Richard Kemena (Deutsches Theater Göttingen) und Martina Dietrich (Sinnovation) in einem Podiumsgespräch zum Thema "Gemeinwohlökonomie in Kunst und Kulturbetrieben".
2024 - Manuel Rivera mit einem Impulsvortrag zum Thema "Unruhige Standortbestimmungen: Die Künste in der ökologischen Krise"
2025 - Helen Fischer mit einem Impulsvortrag zum Thema "Zwischen Fakten und Fakes: Psychologie und Klimawandel"

-> Informationen und Literaturempfehlungen zum Thema Kunst, Kultur & Nachhaltigkeit findet Ihr im Menü unter Weiterbildung

KUNST UND DEMOKRATIE

Mit der neuen Veranstaltungsreihe Kunst und Demokratie lädt das Kulturamt der Stadt Mannheim dazu ein, die Potenziale der Künste und das Prinzip der Kunstfreiheit in der aktuellen Demokratiedebatte zu fokussieren sowie die künstlerische Praxis in diesem Kontext zu reflektieren.

Die erste Veranstaltung mit einem Impulsvortrag von Kathrin Röggla findet am 04.12.2025 statt.


Aktuelles

  • Netzwerktreffen_ Kulturamt Mannheim // 25.02.2026

    Was treibt euch um? Dialogveranstaltung mit BM Thorsten Riehle

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    Unter dem Motto „Was treibt Euch um?“ laden wir Euch herzlich zu einem offenen Austausch mit Bürgermeister Thorsten Riehle ein. Eure Meinungen, Ideen und Perspektiven sind uns besonders wichtig – denn nur gemeinsam können wir unsere Stadt weiter gestalten. Lasst uns ins Gespräch kommen, teilen, was Euch bewegt, und gemeinsam überlegen, wie wir Euch bestmöglich unterstützen können. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten ist ein offener Dialog wichtiger denn je.

    Datum: 25. Februar 2026
    Uhrzeit: 10:00 Uhr
    Ort: Alte Feuerwache, Seminarraum 1.OG

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  • Information_ Kulturamt Mannheim und Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen // 22.10.2025

    Bericht: Barrierefreiheit und Inklusion in Mannheimer Kultureinrichtungen

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    Barrierefreiheit und Inklusion sind wesentliche Voraussetzungen für echte Teilhabe am Kulturleben. Die Netzwerkveranstaltung „Barrierefreiheit und Inklusion in Mannheimer Kultureinrichtungen“ bot am 22. Oktober 2025 im Ratssaal eine wichtige Plattform für Austausch und Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen und -akteur:innen, Vereinen und Verbänden

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  • Sonstiges_ Stadt Mannheim

    Künstlernothilfe-Stiftung

    S

    Die Vergabe der Stiftungsmittel erfolgt anhand entsprechender Richtlinien, die mit dem Gemeinderatsbeschluss aktualisiert wurden. Demnach können hilfsbedürftige notleidende Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffende, die sich in einer akuten Notlage befinden, einen Antrag für eine Zuwendung stellen. Eine akute Notlage kann etwa durch äußere Einflüsse wie Umweltkatastrophen, Pandemien, Zerstörung des künstlerischen Arbeitsortes oder Ähnliches entstehen.

    Anhand der neu erstellten Richtlinien der Stadt Mannheim über die Vergabe von Fördermitteln der Künstlernothilfe-Stiftung kann die Stiftung ihrem Zweck der Förderung hilfsbedürftiger notleidender Künstlerinnen, Künstler oder Kulturschaffender, die über längere Zeit hinweg einen wesentlichen Beitrag zum Kulturlebens Mannheims geleistet haben, wieder aktiv nachkommen. Anträge sind beim Kulturamt zu stellen.

    Weitere Infos
  • Projektförderung_ Software AG - Stiftung, GLS Treuhand

    Fonds „Auf Augenhöhe“

    S

    2016 hat die Software AG – Stiftung aus Darmstadt zusammen mit Partnern den Fonds „Auf Augenhöhe“ ins Leben gerufen und mit über einer halben Million Euro ausgestattet. Gemeinsames Ziel war es, nach dem Höhepunkt der sogenannten Flüchtlingskrise bürgerschaftliches Engagement für Geflüchtete und Angekommene zu stärken sowie schnell und unbürokratisch (Zufluchts-)Räume zu ermöglichen, in denen gesellschaftlicher Zusammenhalt entstehen und Begegnungen auf Augenhöhe stattfinden können.

    In diesem Sinne hat der Fonds nicht einfach nur Projekte gefördert, bei denen sich Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen wertschätzend begegnen konnten, sondern er hat die Antragsteller*innen auch selbst definieren lassen, was es für diese Begegnungen braucht – ohne enge Fristen, strenge Förderkriterien und komplizierte Antragsverfahren.

    Alarmiert durch den aktuell spürbar zunehmenden Rassismus und gleichzeitig bestärkt durch die hohe Wirksamkeit des Fonds hat die Software AG – Stiftung entschieden, sich weiterhin im bewährten Format für die Themen „Migration“ und „Integration“ zu engagieren.

    Förderfähig sind prinzipiell solche Initiativen, die eine breite Teilhabe an sozialen Prozessen ermöglichen, den Erfahrungsaustausch zwischen allen Beteiligten sichern und für eine kontinuierliche Reflexion der Flüchtlingsarbeit sorgen.

    Jedes Projekt wird einmalig zweckgebunden und abhängig vom Bedarf mit 3.000 bis 5.000 Euro unterstützt.

    Weitere Infos
  • Fonds_ Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur

    Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur für Kulturinstitutionen

    S

    Der Aktionsfonds für die Notfallallianz Kultur fördert Maßnahmen zur Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements. Dazu zählen Maßnahmen wie die Anschaffung einer Notfallausstattung, Schulungen zum regionalen Aufbau von Netzwerken, Erstellung von Notfallplänen, interne Workshops zur Sensibilisierung von Prävention und Notfallhilfe. So soll die Resilienz von Kultureinrichtungen gestärkt und diese für mögliche Gefahren und Risiken sensibilisiert werden, denen Kultureinrichtungen und ihre Sammlungen grundsätzlich ausgesetzt sind.

    Gefördert werden Maßnahmen,

    • die auch überregionales Anwendungspotential haben,
    • von denen andere Akteurinnen und Akteure in Deutschland lernen und profitieren können,
    • die modellhaft sind,
    • die nachgenutzt, auf andere Zusammenhänge übertragen oder weiterentwickelt werden können.

    Die geförderten Projekte sollen die maximale Fördersumme in Höhe von 5.000 Euro nicht überschreiten.

    Unterstützt wird der Fonds von der Kulturstiftung der Länder, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, dem Ministerium für Kunst und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz mit insgesamt 135.000 Euro.

    Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der Kulturstiftung der Länder zu führen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter: kontakt@notfallallianz-kultur.de.

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  • Sonstiges_ Kulturamt der Stadt Mannheim

    Proberaumförderung - Ausschreibung 2026-2028

    M
    Bewerbungsfrist:
    12.01.2026

    Das Kulturamt der Stadt Mannheim vergibt seit 2016 Förderungen an volljährige Mannheimer Musikerinnen und Musiker, um diese bei der Finanzierung eines eigenen Proberaums zu unterstützen. Im Juli startet die neue, zweijährige Förderepisode. Die Antragsfrist ist der 12.01.2026. Bewerbungen sind ab sofort beim Kulturamt möglich.

    Bis zu 15 Bewerberinnen und Bewerber können durch einen Mietkostenzuschuss gefördert werden. Dabei spricht das Programm die Newcomer-Szene sowie etablierte Musikerinnen und Musiker gleichermaßen an. Bands mit eigenem Songrepertoire, aber auch Einzelkünstlerinnen und -künstler, die in ihrem Proberaum mit unterschiedlichen und u.U. ständig wechselnden Formationen arbeiten, können von der Förderung profitieren.

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  • Sonstiges_ Kulturamt Mannheim, Heinrich-Vetter-Stiftung

    Mannheimer Kunstpreis der Heinrich-Vetter-Stiftung 2026

    BK
    Bewerbungsfrist:
    15.01.2026

    Die Heinrich-Vetter-Stiftung lobt gemeinsam mit der Stadt Mannheim zum elften Mal den „Mannheimer Kunstpreis der Heinrich-Vetter-Stiftung“ aus. Er wird 2026 in den Sparte Malerei vergeben. Die Heinrich-Vetter-Stiftung und die Stadt Mannheim möchten mit dem Preis einen wichtigen Impuls für die Kunstförderung geben. Ziel ist es, professionelle Künstlerinnen und Künstler mit einem deutlichen Bezug zu Mannheim und der Metropolregion zu unterstützen.

    Der Mannheimer Kunstpreis der Heinrich-Vetter-Stiftung wird alle zwei Jahre durch eine Jury vergeben. Er besteht aus einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro, einer Katalogförderung in Höhe von 5.000 Euro und einer Ausstellung in PORT25 – Raum für Gegenwartskunst. Die Jury behält sich vor, den Preis in einen Haupt- und einen Förderpreis zu teilen. Förderpreisträgerinnen und -trägern steht die erneute Bewerbung auf den Kunstpreis offen.

    Die Preisträger:innen-Ausstellung in PORT25 findet vom 31.07.2026 (Eröffnungsdatum) bis 08.11.2026 statt.

    Bewerbungen sind ab sofort bis zum 15. Januar 2026 an das Kulturamt der Stadt Mannheim zu richten.

    Weitere Infos
  • Sonstiges_ Barnes Crossing - Freiraum für Tanz

    Open Call SoloDuo Festival NRW

    DK
    Bewerbungsfrist:
    15.01.2026

    Internationales Tanzfestival Köln 29.-31. Mai 2026

    Zum 18. Mal veranstaltet Barnes Crossing – Freiraum für Tanz | Performance | Kunst in Köln das jährliche SoloDuo Festival nrw + friends.

    Das Festival unterstützt das international vernetzte Arbeiten und befördert gleichzeitig den fachlichen Austausch
    der beteiligten Tanzkünstler*innen. Auch 2026 stiftet die Kunstsalon Stiftung / Köln dankenswerterweise wieder die Preisgelder. So kann eine unabhängige internationale Jury auch in diesem Jahr fünf Preise in den Kategorien awarded Solo, awarded Duo, awarded Solo Newcomer, awarded Duo Newcomer und awarded Performer vergeben.

    In Kooperation mit der Tanzresidenz im Quartier am Hafen erhalten die Gewinner*innen eine dreiwöchige Residenz mit Unterbringung für bis zu zwei Personen. Die KunstSalon Stiftung vergibt das Preisgeld direkt an die
    Gewinner zur Deckung der Residenzkosten, insbesondere der Reisekosten.

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  • Fonds_ Fonds Darstellende Künste

    FONDS DAKU: Produktionsförderung

    DK
    Bewerbungsfrist:
    26.01.2026

    Mit der Produktionsförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste langjährig professionell frei produzierenden Künstler*innen/-gruppen, neue Ästhetiken und ausdruckstarke Formsprachen zur künstlerischen Befragung gesellschaftlicher Entwicklungen zu finden, weiterzuentwickeln, Produktionsvorhaben zu realisieren und diese Inszenierungen erstmals öffentlich zu präsentieren.

    Was wird gefördert?
    Befördert werden projektbezogene, künstlerische (auch digitale) Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt die Erarbeitung und Präsentation von künstlerischen Produktionen in den vielgestaltigen Freien Darstellenden Künsten steht. Premieren und ggf. zeitnah daran anschließende weitere Aufführungen sind in der Regel Bestandteil eines Vorhabens im Programm der Produktionsförderung.

    Wer kann beantragen?
    professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus) mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.

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  • Wettbewerb_ Bundesmusikverband Chor & Orchester

    Wettbewerb für Auswahlorchester

    M
    Bewerbungsfrist:
    31.01.2026

    Der Wettbewerb für Auswahlorchester richtet sich an vereinsübergreifende und überregionale Ensembles mit ausgewählten Musikerinnen und Musikern. Am 13. und 14. November 2026 messen sich die Leistungsträger:innen der Amateurmusik in Osnabrück und stellen sich der Bewertung hochkarätiger und renommierter Juror:innen.

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  • Fonds_ Baden-Württemberg Stiftung

    Kunstfonds der BW-Stiftung

    S
    Bewerbungsschluss:
    02.02.2026

    Die Pflege und Bewahrung der Kunst- und Kulturlandschaft gehört zu einer lebenswerten Gesellschaft. Aus diesem Grund fördert die Baden-Württemberg Stiftung gemeinnützige, innovative Projekte aus dem Kunst- und Kulturbereich durch ihren Kunstfonds. Die Bandbreite reicht von Konzerten und bedeutenden Theaterproduktionen bis hin zu hochkarätigen Ausstellungsvorhaben.

    Die Entscheidung über eine mögliche Förderung von Projekten aus dem kulturellen Bereich wird vom Aufsichtsrat der Baden-Württemberg Stiftung getroffen.

    Anträge für die Vergaberunde im Frühjahr 2026, müssen bis zum 2. Februar 2026 bei der Baden-Württemberg Stiftung eingegangen sein. Die Entscheidung über eine mögliche Förderung steht voraussichtlich im April fest. Projekte, die vorher beginnen, können leider nicht berücksichtigt werden.

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  • Förderung_ Bundesmusikverband // 02.02.2026

    Amateurmusikfonds

    M
    Bewerbungsfrist:
    02.02.2026

    Am 17. November 2025 startete die Ausschreibung für den dritten Amateurmusikfonds. Unter dem Motto „Teilhabe leben, Vielfalt stärken“ können sich Musikensembles und Organisationen bis zum 02. Februar 2026 mit kreativen Projekten auf eine Förderung durch den Amateurmusikfonds 3 bewerben. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester bietet Interessierten umfangreiche Informationen und Beratungsformate.

    Weitere Infos
  • Stipendium_ DE LA MOTTE MUSIKSTIFTUNG

    DE LA MOTTE MUSIKSTIFTUNG

    M
    Bewerbungsfrist:
    28.02.2026

    Die De la Motte-Musikstiftung, ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die 2012 gegründet wurde. Zweck der Stiftung ist die Förderung neuer Musik und Klangkunst, neuen Musikdenkens und musikpädagogischer, der neuen Musik gewidmeten Projekten. Einzelne Projekte wurden bislang mit Beiträgen zwischen 200 und 2.500 € unterstützt.

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  • Förderung_ Fonds Darstellende Künste

    FONDS DAKU Weiteraufnahmeförderung

    DK
    Antragsfrist:
    09.03.2026

    Künstlerische Arbeiten brauchen auch über die Premiere hinaus eine Perspektive. Die Förderung von Wiederaufnahmen sichert den ressourcenschonenden Umgang mit Produktionen durch erneute Aufführungen, Adaptionen sowie bundesländerübergreifende Gastspiele. Mit der Wiederaufnahmeförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste daher Künstler*innen/-gruppen Zeit und Raum für die Wiederaufführung sowie Weiterentwicklung oder Überarbeitung von zuvor durch den Fonds Darstellende Künste geförderten Produktionen, deren Premiere bereits stattgefunden hat.

    Was wird gefördert?
    Die Wiederaufnahmeförderung dient der Wiederaufführung und ggf. künstlerischen oder formalen Umarbeitung von bestehenden erfolgreichen und weiter erfolgversprechenden Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits eine Premiere hatten.

    Die zur Wiederaufnahme beantragte Produktion muss zuvor nachweislich in einem der folgenden Programme des Fonds Darstellende Künste gefördert worden sein: Produktionsförderung (ab 2023), Konzeptionsförderung.

    Die zur Wiederaufnahme beantragten Produktionen müssen im Rahmen der Förderung mindestens zweimal aufgeführt werden.

    Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt der Freigabe der im Haushalt 2026 durch den Bundestag beschlossenen Mittel durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

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