Grundsätzlich ist eine Wohnung in diejenige Baualtersklasse einzuordnen, in der sie bezugsfertig wurde. War die Wohnung im Krieg zerstört, gilt das Jahr des Wiederaufbaus. Liegt die Wohnung in einem aufgestockten oder angebauten Gebäudeteil, gilt das
Jahr der Aufstockung bzw. des Anbaus. Bei Ausbau des Dachgeschosses gilt das Jahr des Ausbaus. Modernisierungsmaßnahmen beeinflussen das Baujahr nicht.