Herzlich Willkommen auf der Website von ART UP.

Künstler:innen und Kulturschaffende der kommunalen Freien Szene Mannheims finden hier Informationen zu Weiterbildungsangeboten, Beratungs- und Fördertätigkeit des Kulturamtes der Stadt Mannheim. Darüber hinaus werden nützliche Informationen zu aktuellen Ausschreibungen weiterer potentieller Mittelgeber bereit gestellt.

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NEWS: KUNST, KULTUR UND NACHHALTIGKEIT

Die Veranstaltungsreihe Kunst, Kultur & Nachhaltigkeit wird in 2024 fortgesetzt. Wir halten Euch auf dem Laufenden über weitere Angebote in diesem Jahr.
Weitere Informationen und Literaturempfehlungen zum Thema findet Ihr im Menü unter Weiterbildung


Aktuelles

  • Workshop_ Stadt Mannheim, FB Demokratie

    Seminarreihe Vereinsrecht 2024

    S

    Auch 2024 bietet die Beauftragte für Bürgerschaftliches Engagement der Stadt Mannheim wieder Schulungen zur Förderung der Vereinstätigkeit in Mannheim an. Bei den Seminaren stehen Expertinnen und Experten den Engagierten beratend zur Seite, um sie optimal auf ihre ehrenamtlichen Aufgaben vorzubereiten. Bestehendes Wissen kann dabei aktualisiert und erweitert werden.

    Das vielseitige Schulungsprogramm geht gezielt auf aktuelle Herausforderungen ein, mit Schwerpunkten wie Vereinsrecht, Social Media und Mittelbeschaffung. Neu in diesem Jahr sind Online-Seminare, die abends unter der Woche stattfinden, um eine flexiblere Teilnahme zu ermöglichen.
    Weitere Informationen und Termine sowie die Anmeldemöglichkeiten gibt es unter: www.mannheim.de/schulungsangebot-fuer-vereine

    Im ersten Quartal 2024 erwarten Interessierte die folgenden Schulungsangebote:

    Social Media für Vereine
    WANN? Samstag 27.01.2024, von 10:00 bis 13:00 Uhr
    WO? Rathaus E5, 58a
    WIE VIEL? 30,- € pro Person für Mitglieder von Mannheimer Vereinen oder Gründungsinitiativen; 60,- € pro Person für Externe. Die Plätze sind limitiert, daher bitten wir um Anmeldung bis zum 21.01.2024 über info@wertewissenwandel.com. Bitte geben Sie an, ob Sie vor Ort oder online teilnehmen möchten.

    Datenschutzgrundverordnung – keine Angst vor neuen Regelungen
    WANN? Donnerstag 08.02.2024, von 18:30 bis 20:00 Uhr
    WO? Online
    WIE VIEL? 15,-€ pro Person für Mitglieder von Mannheimer Vereinen oder Gründungsinitiativen;
    30,-€ pro Person für Externe. Die Plätze sind limitiert, daher bitten wir um Anmeldung bis zum 04.02.2024 über info@wertewissenwandel.com.

    Vereinswerkstätte
    Infoveranstaltung:
    WANN? Donnerstag 22.02.2024, von 18:30 bis 19:30 Uhr
    WO? Online
    WIE VIEL? Kostenlos (kann unabhängig vom Workshop gebucht werden)
    Die Plätze sind limitiert, daher bitten wir um Anmeldung bis zum 17.02.2024 über info@wertewissenwandel.com.

    Workshop:
    WANN? Samstag 13.04.2024, 10:00 bis 16:00 Uhr
    WO? Stadthaus N1, Raum Swansea
    WIE VIEL? 40,-€ pro Person für Mitglieder von Mannheimer Vereinen oder Gründungsinitiativen;
    75,-€ pro Person für Externe. Die Plätze sind limitiert, daher bitten wir um Anmeldung bis zum 06.04.2024 über info@wertewissenwandel.com.

    Alle teilnehmenden Vereine können zudem ein individuelles Beratungsgespräch vereinbaren.

    Vorstand im Verein – Haftung, Versicherung und Kassenprüfung
    WANN? Samstag 16.03.2024, von 10:00 bis 13:00 Uhr
    WO? Stadthaus N1, Raum Toulon
    WIE VIEL? 30,-€ pro Person für Mitglieder von Mannheimer Vereinen oder Gründungsinitiativen;
    60,-€ pro Person für Externe. Die Plätze sind limitiert, daher bitten wir um Anmeldung bis zum 10.03.2024 über
    p.oberbeck@kanzlei-oberbeck.de

    Weitere Infos
  • Workshop_ Kulturamt der Stadt Mannheim

    ART UP Workshop-Angebote 2024

    S

    Auch in 2024 lädt das Kulturamt der Stadt Mannheim in seiner ART UP Qualifikationsreihe regelmäßig Experten:innen unterschiedlichster Disziplinen nach Mannheim ein, die ihr Wissen im Rahmen von Workshops, Vorträgen und anderen Formaten mit der kommunalen Kunst- und Kulturszene teilen.

    Folgende Veranstaltungen sind für 2024 geplant:

    • Projektförderanträge Kultur, Sprechstunde mit dem Team Kulturamt - am 29.2.2024, Ort digital
    • Diversitätssensibilisierung, Workshop am 19.03.2024, Jugendkulturzentrum FORUM
    • Kulturfundraising, Workshop - April
    • Überblick Kulturfördermittel, Workshop - Juni
    • KI Lab für Kunst- und Kulturakteur:innen, Workshop - Sommer
    • Projektförderanträge Kultur, Sprechstunde mit dem Team Kulturamt - im September 2024, Ort digital
    • Kunst und Kultur im Local Green Deal, Workshop - Herbst/Winter
    • Kulturmarketing, Workshop - Herbst/Winter
    Weitere Infos
  • Sonstiges_ BKM - Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

    KulturPass

    S

    Für alle 18-Jährigen:

    Alle, die in Deutschland leben und im Jahr 2023 18 Jahre alt werden, können sich für den KulturPass registrieren. Die Registrierung wird durch das Online-Ausweis-Verfahren überprüft. Dann steht ein Budget in Höhe von 200 Euro zur Verfügung, das für alle Angebote des KulturPass' genutzt werden kann. Das sind beispielsweise Eintrittskarten für Konzerte, Theateraufführungen, Kinobesuche, Museumsbesuche oder Parks, sowie Bücher, Tonträger, Noten oder Musikinstrumente. Das gewünschte Angebot wird über die App reserviert und dann vor Ort abgeholt.

    Ab 14. Juni wird die Nutzung des KulturPass' für 18-Jährige möglich sein.

    Für Anbietende:

    Kulturanbietende können sich auf der KulturPass-Plattform registrieren und ihre Veranstaltungen sowie Kulturprodukte dort zur Verfügung stellen. Für die Registrierung wird lediglich ein ELSTER-Zertifikat benötigt. Damit verifizieren sich die Anbietenden für die Vermittlung ihrer Angebote auf dem virtuellen Marktplatz. Die Kosten für die in Anspruch genommenen Angebote werden im Nachhinein erstattet.

    Seit dem 17. Mai 2023 ist die Registrierung für Anbietende möglich.

    Weitere Infos
  • Fonds_ Stadt Mannheim

    Nothilfefonds - für gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen

    S

    Nothilfefonds für gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen beschlossen

    Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat am 07.02.2023 einen Nothilfefonds zur Vermeidung von Insolvenzen von gemeinnützig tätigen Vereinen und Institutionen – insbesondere in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales – beschlossen. Auf insgesamt 1,5 Millionen Euro können Vereine, die aufgrund der Energiepreissteigerungen von der Insolvenz betroffen sind, zurückgreifen. Dafür ist es der Verwaltung nun möglich, kurzfristige Einzelfallentscheidungen zu treffen, um drohende Insolvenzen abzuwenden

    Da die Strukturen von Vereinen und Institutionen meist ehrenamtlich geprägt sind, können die enormen Mehrkosten durch gestiegene Preise für Strom und Gas schnell existenzbedrohend werden. Mannheimer Vereine und Institutionen, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schieflage geraten sind, können beim jeweils thematisch zuständigen Fachbereich einen Zuschuss beantragen. Jedoch erst wenn alle Zuschussmittel und -möglichkeiten von Bund und Land ausgeschöpft sind, können die städtischen Mittel ausgezahlt werden. Hierzu müssen die drohende Insolvenz sowie getroffene Gegenmaßnahmen, also zum Beispiel Energiesparmaßnahmen, nachgewiesen werden.

    Antragsverfahren:

    Anträge für den Bereich Kultur können beim Kulturamt der Stadt Mannheim beantragt werden. Ansprechperson ist Stefanie Rihm.

    Die Anträge können formlos mit folgenden Unterlagen gestellt werden:

    • Bankkonten, Auszüge 2021, 2022 und laufend 2023
    • Wirtschaftsplan 2023
    • Jahresabschlüsse 2021, 2022
    • Nachweise über vorrangig zu beantragende Hilfeleistungen, Bund, Land, Dritte
    • Verträge Strom & Wärme 2021, 2022, 2023
    • Darlegung der bereits veranlassten Energieeinsparmaßnahmen

    Weitere Infos
  • Workshop_ Kulturamt der Stadt Mannheim // 19.03.2024

    Grundlagen der Diversitätssensibilisierung in der Kulturszene

    S
    Anmeldefrist:
    18.03.2024

    Viele Akteur:innen im Kulturbereich haben sich auf dem Weg gemacht, hin zu einer diskriminierungsfreieren Gesellschaft. Wie aber können Diversitätsprozesse langfristig gelingen? Wie bin ich selbst darin positioniert und wie kann ich mich für unterschiedliche Bedarfe sensibilisieren?

    Der Workshop gliedert sich in zwei Teile, in denen unterschiedliche Blickwinkel eingenommen werden. Die beiden Teile können unabhängig voneinander besucht werden (Bitte vermerken Sie dies entsprechend bei der Anmeldung).

    Weiterlesen
  • Förderung_ Fonds Darstellende Künste

    Wiederaufnahmeförderung FONDS DAKU

    DK
    Antragsfrist:
    18.03.2024

    Künstlerische Arbeiten brauchen auch über die Premiere hinaus eine Perspektive. Die Förderung von Wiederaufnahmen sichert den ressourcenschonenden Umgang mit Produktionen durch erneute Aufführungen, Adaptionen sowie bundesländerübergreifende Gastspiele. Mit der Wiederaufnahmeförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste daher Künstler*innen/-gruppen Zeit und Raum für die Wiederaufführung sowie Weiterentwicklung oder Überarbeitung von zuvor durch den Fonds Darstellende Künste geförderten Produktionen, deren Premiere bereits stattgefunden hat.

    Was wird gefördert?
    Die Wiederaufnahmeförderung dient der Wiederaufführung und ggf. künstlerischen oder formalen Umarbeitung von bestehenden erfolgreichen und weiter erfolgversprechenden Produktionen der Freien Darstellenden Künste, die bereits eine Premiere hatten.

    Die zur Wiederaufnahme beantragte Produktion muss zuvor nachweislich in einem der folgenden Programme des Fonds Darstellende Künste gefördert worden sein: Produktionsförderung, #TakeHeart | Prozessförderung, Konzeptionsförderung, Global Village Projects.

    Die zur Wiederaufnahme beantragten Produktionen müssen im Rahmen der Förderung mindestens zweimal aufgeführt werden.

    Wer kann sich bewerben?
    Langjährig (seit mind. 3 Jahren) bundesweit bemerkenswerte professionell produzierende Künstler*innen/-gruppen, Ensembles, Kollektive und Projekte aller Sparten und Genres der Freien Darstellenden Künste mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die die vom Fonds geförderte Produktion mit visueller Dokumentation des Ergebnisses der zur Wiederaufnahme geplanten Produktion (vollständiger Videomitschnitt) vorzeigen können.

    Wie viel kann beantragt werden?
    Die Antragssumme beim Fonds beträgt mindestens 10.000 € und maximal 25.000 €. Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.

    Antragstellung und Förderfristen
    Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ab dem 16. Februar 2024 ausschließlich online.
    Antragsfrist:
    18. März 2024

    Weitere Infos
  • Wettbewerb_ Die Wortfinder

    Literaturwettbewerb 2024 für Menschen mit Behinderung

    L
    Bewerbungsfrist:
    30.03.2024

    Der Verein Die Wortfinder schreibt erneut einen Literaturwettbewerb für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung aus. Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung, einer Lernbehinderung oder einer demenziellen Erkrankung sind zur Teilnahme eingeladen. Das diesjährige Thema lautet „Anfang & Ende – Alt & Neu – Stillstand & Veränderung“.

    Weitere Infos
  • Projektförderung_ Kulturamt der Stadt Mannheim

    Projektförderung 2024 / ab 2. Quartal

    S
    Antragsfrist:
    31.03.2024

    Zuschüsse zu Projekten, Wiederaufnahmen und Gastspielen ab dem zweiten Quartal des laufenden Jahres (bis spätestens 31.12.) können bis zum 31. März jeden Jahres beim Kulturamt beantragt werden. Ebenso können Projekte im Spätjahr des laufenden Jahres gefördert werden, sofern freigewordene Restmittel zu Verfügung stehen.

    Die Anträge müssen in Papierform mit Originalunterschrift eingehen!

    In einer Sitzung im April berät das Fachteam des Kulturamtes über die Gewährung der Zuschüsse für Projekte die ab dem zweiten Quartal bis Ende des Jahres realisiert werden.

    Weitere Infos
  • Sonstiges_ Kulturamt der Stadt Mannheim

    Livemusik-Förderung 2024

    M
    Antragsfrist:
    31.03.2024

    Die Livemusik-Förderung des Kulturamtes Mannheim richtet sich an Musikclubs und -initiativen, die kontinuierlich als Veranstalter:innen von Live-Konzerten in Mannheim agieren.

    Sie können bis zum 31.03. einen Antrag stellen und eine Förderung bis zu max. 4.500,00 Euro erhalten.

    Weitere Infos
  • Förderung_ Referat K 44 Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

    Förderung deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte

    S
    Bewerbungsfrist:
    31.03.2024

    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland. Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften und gemeinnützige kirchliche Träger.

    Weitere Voraussetzungen: Sie müssen Ihr Projekt mit Eigenmitteln, Mitteln aus Ländern und Kommunen und/oder Spenden von Dritten mitfinanzieren. Des Weiteren haben Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen. Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie auch die Person sein, die das Projekt durchführt.

    Weitere Infos
  • Stipendium_ European Investment Bank (EIB) Institute

    EIB and Citè internationale des arts - ADP 2024

    BK
    Bewerbungsfrist:
    31.03.2024

    Das Institut der Europäischen Investitionsbank (EIB) schreibt auch 2024 das Programm zur Förderung von Künstlern (ADP) in Zusammenarbeit mit der Cité internationale des arts (Paris) und dem Kulturerbe der Abtei neimënster (Luxemburg) aus. Das Programm wird 2024 von der renommierten französisch-italienischen Künstlerin Tatiana Trouvé und dem Professor, Theoretiker und Kunstkritiker Christophe Kihm betreut.

    Es werden vier Formate angeboten, die aufstrebenden europäischen bildenden Künstlern unter 35 Jahren offen stehen:

    • Zwei Künstler aus einem EU-Mitgliedsstaat arbeiten zum Thema "Disruption: The Imprint of Man".

    • Für einen Künstler aus einem EU-Mitgliedstaat, der sich mit dem Thema "The Future of Water" beschäftigt.

    • Für einen Künstler aus Österreich, Kroatien, Ungarn, Finnland, Luxemburg, Portugal oder der Slowakei.

    • Für einen Künstler aus der Ukraine.

    Weitere Infos
  • Förderung_ NPN - nationales performance netz

    Gastspielförderung THEATER

    DK
    Antragsfrist:
    01.04.2024

    Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Theaterproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.

    Der Antragsteller ist in Deutschland ansässig. Die Produktion entstand in Deutschland, aber nicht in dem Bundesland, in dem der Veranstalter ansässig ist. Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.

    Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein. I. d. R. tagt die Jury ca. 4 Wochen nach Antragsfrist (kein Rechtsanspruch).

    Der Veranstalter gewährleistet eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung.

    Das vom Veranstalter an die Kompanie zu zahlende Honorar unterschreitet nicht die Mindesthonorarsätze des NATIONALEN PERFORMANCE NETZ.

    Weitere Infos
  • Wettbewerb_ Sparda-Bank West

    Sparda Jazz Award

    M
    Bewerbungsfrist:
    08.04.2024

    Ab sofort könnt ihr euch bis zum 8. April 2024 für den Sparda Jazz Award bewerben. Der Nachwuchswettbewerb für junge Jazz-Talente wird drei Gewinner:innen die Möglichkeit geben, sich auf der Sparda-Bühne beim neuen Lovebird Festival in Düsseldorf eindrucksvoll einem breiten Publikum zu präsentieren.

    Offen für Jazzmusiker:innen im Alter von 18-29 Jahren, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Eingereicht werden 3 Songs aus dem Genre Jazz: alle Stilrichtungen, eigene Musik oder Cover-Songs. Auswahl der Preisträger:innen durch eine Jury.

    Weitere Infos
  • Förderung_ Fonds Darstellende Künste

    Residenzförderung FONDS DAKU

    DK
    Antragsfrsit:
    15.04.2024

    Synergien schaffen und Partnerschaften stiften: Mit der Ermöglichung von Residenzen an Produktionshäusern des flausen+bundesnetzwerks intensiviert der Fonds die Zusammenarbeit von künstlerischen Zusammenschlüssen mit freien Produktionsorten – in städtischen wie auch ländlich geprägten Gebieten. Im Mittelpunkt stehen das künstlerische Experiment und die praktische Untersuchung von Konzepten.

    Was wird gefördert?
    Befördert werden ergebnisoffene Vorhaben wie künstlerisch-experimentelle Labore und Konzeptentwicklungen für kommende Produktionen, die in einer Residenz an bzw. in Verbindung zu einem der unten genannten Residenzorte stattfinden.

    Wer kann sich bewerben?
    Professionell frei produzierende Künstler*innengruppen aller Genres und Sparten der Darstellenden Künste mit Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die in der Vergangenheit bereits in maßgeblichen künstlerischen oder kuratorischen Positionen in mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten der Darstellenden Künste mitgewirkt haben und eine Residenzbescheinigung eines der Produktionshäuser des flausen+bundesnetzwerks vorweisen können:

    DOCK ART (Berlin)
    Ein Ding der Möglichkeit (Salderatzen)
    E-WERK (Freiburg Breisgau)
    FITZ Zentrum für Figurentheater (Stuttgart)
    Freies Werkstatt Theater (Köln)
    Jahrmarkttheater (Altenmedingen)
    Libken Denk- und Produktionsort (Gerswalde)
    LOFFT – DAS THEATER (Leipzig)
    META Theater (Moosach)
    OFF Bühne Komplex (Chemnitz)
    Orangerie Theater (Köln)
    Schaubude (Berlin)
    Schaubühne Lindenfels (Leipzig)
    schloss bröllin (Fahrenwalde)
    Schwere Reiter (München)
    Sensemble Theater (Augsburg)
    Societaetstheater (Dresden)
    Sprechwerk Off Bühne (Hamburg)
    TanzLabor ROXY (Ulm)
    Theater Combinale (Lübeck)
    Theater im Ballsaal (Bonn)
    Theater in der Kurve (Neustadt/Weinstrasse)
    Theater neben dem Turm (Marburg)
    Theaterwerkstatt Pilkentafel (Flensburg)
    theater wrede+ (Oldenburg)
    TOR 6 Theaterhaus / Theaterlabor (Bielefeld)
    Unser Theater (Schwabhausen)
    Villa Wigman (Dresden)
    Volksbühne am Kaulenberg (Halle/Saale)
    WIESE eG (Hamburg)

    Wie viel kann beantragt werden?

    9.000 € für den Zeitraum von einem bis max. drei aufeinanderfolgenden Monaten

    Antragstellung und Förderfristen
    Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.
    Antragsfrist:
    15. April 2024

    Weitere Infos
  • Förderung_ FONDS Darstellende Künste

    Netzwerkförderung FONDS DAKU

    DK
    Antragsfrist:
    15.04.2024

    Bundesweite Netzwerke für Produktions- und Aufführungsorte, langjährig erfolgreich arbeitende Verbände sowie Festivals zu fördern, heißt den überregionalen und spartenübergreifenden Dialog zu stärken. Mit der Netzwerkförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste Kooperationsvorhaben zwischen den vielgestaltigen Akteur*innen und Strukturen in den Freien Darstellenden Künsten.

    Ziel des Programms ist es, den bundesweiten Austausch in den Freien Darstellenden Künsten zu gesellschaftlichen und künstlerisch relevanten Anlässen und Themenfeldern, zum qualifizierenden Wissenstransfer sowie für Debatten und Orientierung in Themen der Transformation zu verwirklichen und auszubauen.

    Was wird gefördert?
    bundesländerübergreifende Kooperationsvorhaben im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung in den Freien Darstellenden Künsten, die mindestens eine Diskussionsveranstaltung, ein Symposium, einen Kongress oder eine andere größere Informationsveranstaltung zu Weiterbildung oder fachspezifischem Austausch von bundesweiter Relevanz beinhalten.

    Nicht förderfähig sind künstlerische Produktionen und Gastspiele oder anderweitiges künstlerisches Rahmenprogramm.

    Wer kann sich bewerben?
    langjährig aktive Verbände, Netzwerke, Produktionshäuser und überregional strahlende Festivals der Freien Darstellenden Künste, die als juristische Person organisiert sind und die für das beantragte Vorhaben mit mindestens einer anderen ebenfalls als juristischen Person organisierten Institution aus den Freien Darstellenden Künsten kooperieren, die in einem anderen Bundesland ihren Sitz hat.

    Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen und GbRs.

    Wieviel kann beantragt werden?
    15.000 € - 50.000 €

    Bewilligte Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Land und/oder Kommune) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme beim Fonds sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.

    Antragstellung und Förderfristen
    Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ab dem 15.03.2024 ausschließlich online.
    Antragsfrist:
    15. April 2024

    Weitere Infos
  • Fonds_ Bund

    Kulturfonds Energie des Bundes

    S
    Förderzeitraum bis:
    30.04.2024

    Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten.

    Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt - der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt.

    Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder.

    Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen:
    Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen.

    Antragsberechtigt
    Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind.

    Weitere Infos
  • Förderung_ Fonds Darstellende Künste

    Produktionsförderung des FONDS DAKU

    DK
    Antragsfrist:
    02.05.2024

    Mit der Produktionsförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste langjährig professionell frei produzierenden Künstler*innen/-gruppen, neue Ästhetiken und ausdrucksstarke Formsprachen zur künstlerischen Befragung gesellschaftlicher Entwicklungen zu finden, weiterzuentwickeln, Produktionsvorhaben zu realisieren und diese Inszenierungen erstmals öffentlich zu präsentieren.

    Was wird gefördert?
    Befördert werden projektbezogene, künstlerische (auch digitale) Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt die Erarbeitung und Präsentation von künstlerischen Produktionen in den vielgestaltigen Freien Darstellenden Künsten steht. Premieren und ggf. zeitnah daran anschließende weitere Aufführungen sind in der Regel Bestandteil eines Vorhabens im Programm der Produktionsförderung.

    Wer kann beantragen?
    professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus) mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland, die nicht überwiegend kontinuierlich öffentlich (institutionell) grundgefördert sind

    Wie viel kann beantragt werden?
    Die Antragssumme beträgt mindestens 15.000 € und maximal 50.000 €.

    Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.

    Antragstellung und Förderfristen
    Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.
    Antragsfrist:
    02. Mai 2024

    Weitere Infos
  • Förderung_ Kulturstiftung des Bundes

    pik – Programm für inklusive Kunstpraxis

    S
    Antragsfrist:
    15.05.2024

    Mentoring-Programm für Disabled Leadership

    Mit pik – Programm für inklusive Kunstpraxis will die Kulturstiftung des Bundes gezielt die Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung verbessern. Dafür haben wir ein Mentoring-Programm für Disabled Leadership entwickelt, mit dem bis 2025 insgesamt 36 Künstlerinnen und Künstler aus allen Sparten sowie Kulturschaffende aus kunstnahen Arbeitsfeldern gefördert werden sollen.

    Weitere Infos